Notare verwahren Urkunden künftig elektronisch
Ein Überblick
Notare verwahren ihre Urkunden ab dem Jahr 2022 immer auch elektronisch. Dazu wird die Bundesnotarkammer ein „Elektronisches Urkundenarchiv“ einrichten, das die sichere Aufbewahrung der Urkunden für 100 Jahre ermöglicht. Alle neuen Urkunden werden dann vom Notar digitalisiert, qualifiziert elektronisch signiert und verschlüsselt in einer „elektronischen Urkundensammlung“ abgelegt. Die Papierurkunden können nach einem Übergangszeitraum von 30 Jahren vernichtet werden. Das spart Ressourcen bei den Notaren und den Amtsgerichten, die heute für die Verwahrung der Notarurkunden nach dem Amtsende des Notars zuständig sind.
Verwendung von Notarurkunden jederzeit und überall elektronisch möglich
Notarurkunden können zukünftig medienbruchfrei elektronisch verwendet werden. Dies gilt etwa für Nachweise bei Gerichten, Ämtern, Banken und anderen Stellen, die die Echtheit und Unversehrtheit des Dokuments durch die elektronische Signatur des Notars überprüfen können. So werden auch die Papierarchive dieser Stellen entlastet und Medienbrüche entfallen.
Hochsichere Verschlüsselung erforderlich
Um die Vertraulichkeit der Dokumente zu gewährleisten, wird jeder Notar über ein speziell gesichertes Netzwerk an das Elektronische Urkundenarchiv angeschlossen. Dort werden sämtliche Dokumente nach dem neuesten Stand der Technik inhaltsverschlüsselt abgelegt. Nur der Notar und seine Mitarbeiter können die Dokumente wieder entschlüsseln, einen Generalschlüssel wird es nicht geben.