Unter Verfügbarkeit ist in diesem Kontext zu verstehen, dass die elektronischen Dokumente, die in der elektronischen Urkundensammlung gespeichert sind, für einen Zeitraum von 100 Jahren durch die verwahrende Stelle, also einen Notar oder die Notarkammer, abgerufen und gelesen werden können. Um den Abruf sicherzustellen, wird das Elektronische Urkundenarchiv auf georedundante Rechenzentren verteilt, die nach anerkannten internationalen Sicherheitsstandards zertifiziert werden. Zur Sicherstellung der Lesbarkeit der elektronischen Urkunden werden diese in einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlenen Langzeitarchivformat gespeichert. Integrität und Authentizität zusammengenommen bilden die Grundlage für den Beweiswert der im Elektronischen Urkundenarchiv gespeicherten Dokumente. Wenn die Integritätsprüfung eines elektronischen Dokuments zeigt, dass das Dokument zum Zeitpunkt der Prüfung nicht verändert wurde, ist die Integrität gewahrt. Authentizität bedeutet, dass jederzeit erkennbar sein muss, wer der Aussteller eines Dokuments ist. Die in der elektronischen Urkundensammlung verwahrten Dokumente werden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Notars versehen sein. Dadurch kann auch nach langer Zeit sicher überprüft werden, dass es sich um amtliche Dokumente handelt und welcher Notar sie errichtet hat. Damit der Beweiswert über den gesamten Aufbewahrungszeitraum erhalten bleibt, erfolgt die Langzeitarchivierung der Dokumente gemäß der Technischen Richtlinie 03125 (TR-ESOR) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.